Rechtsprechung
   RG, 05.05.1925 - VI 489/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1925,127
RG, 05.05.1925 - VI 489/24 (https://dejure.org/1925,127)
RG, Entscheidung vom 05.05.1925 - VI 489/24 (https://dejure.org/1925,127)
RG, Entscheidung vom 05. Mai 1925 - VI 489/24 (https://dejure.org/1925,127)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1925,127) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann eine unzulässige Berichtigung des Berufungsurteils mit der Revision angegriffen werden?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berichtigungsbeschluss; Rechtsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 110, 427
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 14.07.1994 - IX ZR 193/93

    Wirksamkeit eines Berichtigungsbeschlusses

    Das bedeutet keinen Eingriff in das Rechtsmittelgefüge im allgemeinen und ist deshalb nicht aus diesem Grunde ohne weiteres unwirksam (ebenso im Ergebnis RGZ 110, 427, 429).

    Dies kann dazu führen, daß ein zunächst vermeintlich wirksam eingelegtes Rechtsmittel (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 9. November 1977 - VIII ZB 34/77, MDR 1978, 307) sich später als unzulässig erweist (RGZ 110, 427, 429; BayObLGZ 1968, 190, 194 f; Stein/Jonas/Leipold aaO. Rdn. 13; MünchKomm-ZPO/Musielak aaO. Rdn. 15).

  • BGH, 23.06.2016 - IX ZR 158/15

    Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters: Wirksamkeit der Bestellung eines

    Zur Beseitigung der Unrichtigkeit der Urteilsformel steht der Klägerin der Rechtsmittelzug offen (RGZ 110, 427, 429).
  • BGH, 12.01.1984 - III ZR 95/82

    Begriff der offenbaren Unrichtigkeit; Rechtskraft eines Berichtigungsbeschlusses

    Die Frage, wie weit die Grenzen der Vorschrift des § 319 ZPO zu ziehen sind, unterliegt bei unanfechtbaren Berichtigungsbeschlüssen nicht der Beurteilung des Revisionsgerichts (BGHZ 20, 188, 190 unter Hinweis auf RGZ 110, 427, 429; 122, 332, 334 und JW 1929, 709).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht